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Verwaltungsdienste im Überblick

Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

Die Kampfmittelbeseitigung umfasst die

  • Entschärfung von Kampfmitteln,
  • Beförderung geborgener Kampfmittel und
  • Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) ist zudem zuständig für die Beschaffung und Auswertung der im Zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigten Luftbildaufnahmen.

Im Rahmen einer Baumaßnahme rät der KMBD zu einer Vorabuntersuchung Ihres Grundstückes auf ein mögliches Vorhandensein von Kampfmitteln durch eine entgeltpflichtige Luftbildauswertung.

Sie müssen die sachgemäße Entfernung veranlassen

  • wenn sich durch eine Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel ergibt oder
  • Kampfmittel auf Ihrem Grundstück vermutet oder gefunden werden.

Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der KMBD im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftrag gebende Person. Wenn der KMBD nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.

Voraussetzungen

keine

Zuständigkeit

für das gesamte Land Baden-Württemberg:

das Regierungspräsidium Stuttgart
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Telefon: 0711 904400-00
E-Mail: kmbd@rps.bwl.de

Ablauf

Möchten Sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst für eine Luftbildauswertung beauftragen, benötigen Sie das Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF).

Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus.
Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder E-Mail an den KMBD.
Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei.

Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme weiteres Vorgehen besprochen.

Das Vorgehen und Verhalten im Fall des Auffindens von Kampfmitteln finden Sie unter „Bombenfund oder andere Kampfmittel melden“.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, benötigen Sie:

Das Auftragsformular finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Kosten

Es entstehen Ihnen Kosten für:

  • Luftbildauswertung,
  • Beratung,
  • Suche und Bergung der Kampfmittel.

Die Höhe der Kosten finden Sie in:

Für Sie kostenfrei sind:

  • Entschärfung von Kampfmitteln
  • Beförderung geborgener Kampfmittel
  • Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials

Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 21.12.2006/ 31.08.2013 (VwV Kampfmittelbeseitigungsdienst)

Vertiefende Informationen

Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg

Bearbeitungsdauer

Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens in der Luftbildauswertung beträgt die Bearbeitungszeit derzeit etwa 32 Wochen.
Sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab, um eine reibungslose Abarbeitung der Anträge zu ermöglichen.

Freigabevermerk

28.02.2023 Regierungspräsidium Stuttgart