Lebenslagen

Hilfe in allen Situationen von A bis Z

Finanzamt

In der Regel besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über eine Adressänderung zu unterrichten.

Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, erfährt das Finanzamt spätestens mit Abgabe Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Ihre neue Adresse, sodass Sie das Finanzamt nicht gesondert informieren müssen.
Wenn Sie jedoch noch einen Steuerbescheid oder andere Mitteilungen des Finanzamts erwarten, ist es sinnvoll, das Finanzamt schriftlich (Brief) oder über Ihr Elster-Benutzerkonto unter Angabe Ihrer Steuernummer über Ihre neue Adresse zu informieren. Dies gilt entsprechend, wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen.

Wird für Sie aus Anlass eines Wohnungswechsels ein anderes Finanzamt zuständig, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Finanzamt abgeben. Dieses Finanzamt fordert die bisherigen steuerlichen Unterlagen beim früher für Sie zuständigen Finanzamt an.

Freigabevermerk

19.04.2023; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg