Lebenslagen

Hilfe in allen Situationen von A bis Z

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Der Arbeitgeber ruft Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale online ab. Das sind beispielsweise Steuerklasse, Kinderfreibetrag und ein Werbungskostenfreibetrag.

Die Angaben werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Zum Abruf benötigt Ihr Arbeitgeber Ihr Geburtsdatum sowie Ihre steuerliche Identifikationsnummer.

Beginnen Sie im Kalenderjahr ein neues Arbeitsverhältnis, müssen Sie ihm zudem sagen, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse I bis V) oder Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) handelt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat ihn als Vertreterin des Finanzministeriums am 16.01.2023 freigegeben.