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Verwaltungsdienste im Überblick

Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen

Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg. Neben baulichen und technischen Regelungen gibt es bei dieser Aufgabe keine Vorgaben.

Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert hier Baumaßnahmen für Räume für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben fördert das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.

Voraussetzungen

Das Land fördert Baumaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.

Bitte nehmen Sie hierzu mit der zuständigen Stelle frühzeitig Kontakt auf. Sie berät Sie zu den Voraussetzungen für eine Förderung.

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium, das für den Ort der Schule zuständig ist.

Ablauf

Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.

Fristen

Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
  • Baubeschreibung

Kosten

Das örtlich zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau)

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zum Schulhausbau und zur Schulbauförderung bietet Ihnen die Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg .

Freigabevermerk

Stand: 03.08.2022

Verantwortlich: Kultusministerium Baden-Württemberg